10 November 2011
EU verstärkt Kampf gegen Kinderpornografie
Das EU-Parlament hat eine Richtlinie zur Bekämfpung der Kinderpornografie verabschiedet, die sich auch mit kinderpornografischer Schriften, die über das Internet verbreitet werden, befasst. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alles dafür zu tun, das kinderpornographische Inhalte auf Webseiten entfernt werden. Nach langer Diskussion sind damit Websperren nicht mehr verpflichtend, allerdings unter engen Voraussetzungen nach wie vor möglich. Das EU-Parlament verlangt ein transparentes Verfahren und die Beschränkung der Sperren auf das Notwendigste. Außerdem muss der Betroffene die Möglichkeit haben, sich gegen Netzsperren gerichtlich wehren zu können. Das, in Deutschland anlässlich der fahren Sie Serie " Tatort Internet" bekannt gewordene Phänomen des Cybergromming, ist in allen EU Ländern unter Strafe zu stellen. Nach allgemeiner Auffassung ist in Deutschland die sexuell motivierte Kontaktaufnahme zu Kindern bereits strafbar. Für Rückfragen:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!