12 April 2012
Haftstrafe für kino.to Chefprogrammierer
Das Landgericht Leipzig hat den Chef-Programmierer von Kino.to wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in X-Fällen zu einer Freiheitsstrafre von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Vorangegangen war zu Beginn der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis des Verurteilten, das strafmildernd berücksichtigt werden konnte. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verurteilte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt unter Auflagen bis zum Strafantritt auf freiem Fuß. Das Portal Kino.to soll den bisher schwiegensten Fall von Urheberrechtsverletzungen ermöglicht haben. Informationen, wann mit der Hauptverhandlung gegen den Gründer zu rechnen ist, liegen derzeit offenbar nicht vor.
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