24 Juni 2013
Strafbare Datenhehlerei
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der künftig Datenhehlerei unter Strafe stellen soll. Damit soll der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten - zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking bekämpft werden. Bisher soll der Gefahr des massenhaften Missbrauchs digitaler Daten, wie sie über Webportale und Foren stattfänden, nur unzureichend begegnet worden sein. Diese Lücke soll der neue Straftatbestand der Datenhehlerei schließen. Ausdrücklich ausgenommen bleiben der umstrittene Ankauf sogenannter Steuer-CDs durch Amtsträger.
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