| 30. Juni 2011 |
| Unternehmen müssen sich vor Wirtschaftskriminalität wappnen |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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In den letzten Jahren ist ein drastischer Anstieg von Wirtschaftsstraftaten in Unternehmen festzustellen. Datenspionage, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betrug und Bestechung fügen gerade dem Mittelstand schwere Schäden zu. Internet und Co. werden immer häufiger als Tatwerkzeug eingesetzt. Vorsorge ist in doppelter Hinsicht geboten. Zunächst ist eine effektive Sicherung der eigenen EDV notwendig, um den Betrieb vor Schaden zu bewahren. Schnell kann das eigene Unternehmen aber auch in den Verdacht geraten, dass Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse derKonkurrenz ausspionieren oder die Firma Aufträge durch Bestechung erhalten haben soll. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens muss mit einer unangekündigten Durchsuchung der Geschäftsräume und Beschlagnahme von Computern, Laptops und Unterlagen gerechnet werden. Richtiges Verhalten während der Maßnahme kann helfen, die belastenden Konsequenzen für den Betrieb zu minimieren und die Verteidigungsposition der Betroffenen (Beschuldigten) zu optimieren. Deshalb sollten Unternehmen Mitarbeiter durch einen Strafverteidiger für den Fall einer Durchsuchung im Betrieb schulen lassen und Richtlinien für richtiges Verhalten erarbeiten. Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 22. Juni 2011 |
| Besuch vom Staatsanwalt |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Es trifft nicht nur die anderen. Niemand rechnet damit, doch es kann jedem passieren: Plötzlich stehen Staatsanwalt und Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und wollen Ihre Firma, Ihre Wohnung etc. nach Beweismitteln durchsuchen. Als Betroffener steht man dieser Situation hilflos gegenüber. Ergibt sich aus dem Beschluss, dass man selbst nicht einer Straftat verdächtigt wird, ist die Situation noch einigermaßen beherrschbar. Durch eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Gegenstände kann die eigentliche Durchsuchung abgewendet werden. Besonders unangenehm wird es, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat, z. B. ein Korruptionsdelikt, einen Betrug oder eine Untreue oder eine Steuerhinterziehung begangen zu haben und die Polizei mit der Suche nach Unterlagen Ihre Geschäftsräume oder Wohnung auf den Kopf stellt. In diesem Falle gilt: Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Diskutieren Sie auf keinen Fall über den Inhalt des Beschlusses. Äußern Sie sich ohne Beratung mit einem Strafverteidiger nicht zu den Vorwürfen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, wenn die Durchsuchung in der Firma durchgeführt wird. Behindern Sie die Beamten nicht bei den Durchsuchungsmaßnahmen. Rufen Sie Ihren Anwalt an. Das Telefonat darf Ihnen nicht verwehrt werden, wenn Sie die Durchsuchungsarbeit nicht stören. Der kann einen Strafverteidiger informieren und diesen bitten, sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, besser noch, direkt zum Ort des Geschehens zu kommen. Der Strafverteidiger kann vor Ort dafür Sorge tragen, dass Ihre Privatsphäre und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt werden. Sollten Sie bei der Durchsuchung auf einen Anwalt verzichten, lassen Sie sich das Verzeichnis über die sichergestellten Gegenstände geben und vereinbaren schnellstmöglich einen Termin bei einem Strafverteidiger. Für Rückfragen: marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 15. Juni 2011 |
| DDos-Attacken strafbar |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Das Landgericht Düsseldorf hat einen Mann u.a. wegen Computersabotage gem. § 303 b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Wer mittels eines DDos- Angriffs durch massenhafte Anfragen eine Website stört oder lahmlegt, gerät fortan nicht nur in die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung. Nach diesem Urteil ist davon auszugehen, dass auch andere Gerichte zu der Auffassung gelangen, dass DDos-Angriffe strafbar sind. Bei Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 07. Juni 2011 |
| Schuldig schon bei Verdacht |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Rechtsstaatliche Grundsätze Für Rückfragen: marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 07. Juni 2011 |
| Seminar am 9. 6. 2011 zum Internetstrafrecht |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Am 9.6.11 referiere ich in Düsseldorf auf dem Fachanwaltslehrgang Informationstechnologie zum Thema: "Informationstechnologie und spezifisches Strafrecht" http://www.anwaltakademie.de |