30. Juni 2011
Unternehmen müssen sich vor Wirtschaftskriminalität wappnen
Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki

In den letzten Jahren ist ein drastischer Anstieg von Wirtschaftsstraftaten in Unternehmen festzustellen. Datenspionage, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betrug und Bestechung fügen gerade dem Mittelstand schwere Schäden zu. Internet und Co. werden immer häufiger als Tatwerkzeug eingesetzt. Vorsorge ist in doppelter Hinsicht geboten. Zunächst ist eine effektive Sicherung der eigenen EDV notwendig, um den Betrieb vor Schaden zu bewahren. Schnell kann das eigene Unternehmen aber auch in den Verdacht geraten, dass Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse derKonkurrenz ausspionieren oder die Firma Aufträge durch Bestechung erhalten haben soll. Neben der Einleitung eines Strafverfahrens muss mit einer unangekündigten Durchsuchung der Geschäftsräume und Beschlagnahme von Computern, Laptops und Unterlagen gerechnet werden. Richtiges Verhalten während der Maßnahme kann helfen, die belastenden Konsequenzen für den Betrieb zu minimieren und die Verteidigungsposition der Betroffenen (Beschuldigten) zu optimieren. Deshalb sollten Unternehmen Mitarbeiter durch einen Strafverteidiger für den Fall einer Durchsuchung im Betrieb schulen lassen und  Richtlinien für richtiges Verhalten erarbeiten.

Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de

 


22. Juni 2011
Besuch vom Staatsanwalt
Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki

Es trifft nicht nur die anderen.

Niemand rechnet damit, doch es kann jedem passieren: Plötzlich stehen Staatsanwalt und Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und wollen Ihre Firma, Ihre Wohnung etc. nach Beweismitteln durchsuchen.  Als Betroffener steht man dieser Situation hilflos gegenüber. Ergibt sich aus dem Beschluss, dass man selbst nicht einer Straftat verdächtigt wird, ist die Situation noch einigermaßen beherrschbar. Durch eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Gegenstände  kann  die eigentliche Durchsuchung abgewendet werden.

Besonders unangenehm wird es, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat, z. B. ein Korruptionsdelikt, einen  Betrug oder eine Untreue oder eine Steuerhinterziehung begangen zu haben und die Polizei mit der Suche nach Unterlagen Ihre Geschäftsräume oder Wohnung auf den Kopf stellt.

In diesem Falle gilt:

Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Diskutieren Sie auf keinen Fall über den Inhalt des Beschlusses. Äußern Sie sich ohne Beratung mit einem Strafverteidiger nicht zu den Vorwürfen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, wenn  die Durchsuchung in der Firma durchgeführt wird. Behindern Sie die Beamten nicht bei den Durchsuchungsmaßnahmen. Rufen Sie Ihren Anwalt an. Das Telefonat darf Ihnen nicht verwehrt werden, wenn Sie die Durchsuchungsarbeit nicht stören. Der  kann einen Strafverteidiger informieren und diesen bitten, sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, besser noch, direkt zum Ort des Geschehens zu kommen. Der Strafverteidiger kann  vor Ort dafür Sorge tragen, dass Ihre Privatsphäre und Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt werden.

Sollten Sie bei der Durchsuchung auf einen Anwalt verzichten, lassen Sie sich das Verzeichnis über die sichergestellten Gegenstände geben und vereinbaren schnellstmöglich einen Termin bei einem Strafverteidiger.

Für Rückfragen: marberth-kubicki@strafverteidigerin.de

 


15. Juni 2011
DDos-Attacken strafbar
Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki

Das Landgericht Düsseldorf  hat einen Mann u.a. wegen Computersabotage gem. § 303 b StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Wer mittels eines DDos- Angriffs durch massenhafte Anfragen  eine Website stört oder lahmlegt, gerät fortan nicht nur in die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung. Nach diesem Urteil ist davon auszugehen, dass auch andere Gerichte zu der Auffassung gelangen, dass DDos-Angriffe strafbar sind.
Gesehen bei Heise

Bei Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de

 


07. Juni 2011
Schuldig schon bei Verdacht
Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki

Rechtsstaatliche

Grundsätze

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann hat eindrucksvoll dokumentiert, wie es um
das Bewusstsein für die Bedeutung der Unschuldsvermutung steht: Immer mehr
wird diese tragende Säule des Strafverfahrens zu Gunsten eines anderen
Prinzips verdrängt, nämlich dem der Öffentlichkeit. Eine gefährliche
Entwicklung, die Vorverurteilungen Vorschub leistet. Mehr unter
http://www.lto.de

Für Rückfragen: marberth-kubicki@strafverteidigerin.de

 


07. Juni 2011
Seminar am 9. 6. 2011 zum Internetstrafrecht
Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki
Am 9.6.11 referiere ich in Düsseldorf auf dem Fachanwaltslehrgang
Informationstechnologie zum Thema: "Informationstechnologie und spezifisches
Strafrecht"
http://www.anwaltakademie.de
 
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