| 16. März 2012 |
| Entschädigung für Sicherungsverwahrte? |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Vor dem Landgericht Karlsruhe wird erstmalig darüber verhandelt, ob Ex-Sicherungsverwahrte Anspruch auf Schmerzensgeld haben könnten. 4 ehemalige Sicherungsverwahrte, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafen zusätzlich 18-22 Jahre in Sicherungsverwarhung verbracht haben, klagen auf insgesamt ca. 425.000 € Entschädigung. Sie stützen sich auf die Entscheidung des EGMR, wonach die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Im Anschluss hatte das Bundesverfassungsricht im Mai 2011 die Sicherungsverwahrung insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Weitere Informationen z.B. bei spiegelonline Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 07. März 2012 |
| Der Prozess frisst seine Protagonisten |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Unter diesem Titel hat Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki einen Artikel zum Zustand der Justiz verfasst: "Justitia ist blind. Dies soll den eigenen Anspruch der Justiz an sich selbst symbolisieren, unbeeinflusst und unabhängig eine Streitfrage nur nach Recht und Gesetz zu beurteilen und den staatlichen Strafanspruch gegenüber denjenigen durchzusetzen, die ihrerseits die Rechtsordnung missachtet haben. Doch diese Selbsteinschätzung der Justiz stimmte nie. Rechtsprechung war immer auch beeinflusst durch den Zeitgeist, durch Moralvorstellungen und politische Überzeugungen. Letzteres ist aber nicht nur darin begründet, dass die Rechtsprechung immer auch der Rechtssetzung folgt, sie gelegentlich aber auch herausfordert. Mit dem Aufkommen der neuen Medien, mit dem Eintritt in das Informations- und Kommunikationszeitalter hat sich der Trend verstärkt, justizielle Entscheidungen vor der Öffentlichkeit, vor einem breiten Publikum auszubreiten und in der Wechselwirkung einer Art öffentlichen Volksgerichtshofs, die Entscheidungsprozesse zu begleiten, zu beeinflussen und zu bewerten......" Den vollständigen Artikel finden Sie unter: www.wocer.og Den Autor erreichen Sie unter: info@ks-recht. com - Kubicki § Schöler, Rechtsanwälte Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 27. Februar 2012 |
| BVerfG beschränkt Verwendung von Telkommunikationsdaten |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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In seiner Entscheidung vom 24.2.2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-codes an staatliche Stellen durch die Provider in Teilen für verfassungswirdig erklärt. In die Kritik geraten ist u.a. § 113 TKG der die Auskunftspflicht der Provider gegenüber den Ermittlungsbehörden betrifft. Hier sei Zugriff auch auf Daten möglich, ohne die Voraussetzungen zu regeln, bemängeln die Richter. Außerdem ermögliche die Vorschrift den Zugriff in einem Umfang, der für die effektive Aufgabenwahrnehmung der Behörden gar nicht erforderich sei. Bedeutsam ist dies vor allem für die IP-Abfrage. Auf Grundlage des § 113 TKG können künftig keine Anfragen der Ermittler nach den Namen von Anschlussinhabern eine dynamsichen IP-Adresse gestellt werden, weil damit das Fernmeldegeheimnis verletzte werde. Die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage eine IP-Abfrage erfolgen kann (ob mit oder ohne richterlichen Beschluss) war lange Zeit umstritten. In seiner Entscheidung vom 3.3. 2010 zur Vorratsdatenspeicherung hatten die Verfassungsrichter als Anspruchsgrundlage noch die einfachen Ermächtigungsgrundlagen ausreichen lassen. Pressemitteilung des BVerfG vom 24.2.2012 Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 14. Februar 2012 |
| Ermittlungen gegen Nuzter von Kino.to |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Nach einem Bericht von heise.de plant die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungsverfahren gegen Nuzter von kino.to einzuleiten. Zumindest diejenigen, die durch pay-pal Überweisungen die gewerblichen Urheberrechtsverletzungen unterstützt haben, sollen sich offenbar wegen Beihilfe in einem förmichen Verfahren verantworten. Weniger interssiert scheinen die Ermittler an den Personen zu sein, die tatsächlich Musik oder Filme konsumiert haben, was im Einzelfall auch konkret nachweisbar sein müsste.
Dagegen gibt es bereits einige Urteile gegen Betreiber/Mitarbeiter des Portals kino.to, die gewerbsmäßig Urheberrechtsverletzungen durch hochladen von tausenden von Dateien bgegangen haben. So ist der Haupt-Admin des illegalen Portals in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Weitere Informationen bei: Heise Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 11. Februar 2012 |
| Bundesweite Demonstrationen gegen ACTA |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Heute sind tausende Bürger auf die Straße gegangen, um gegen ACTA zu demonstrieren. Die Proteste gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen (ACTA), das auf Initiave der USA und Japans unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld" regeln soll, richten sich gegen die vorgesehen Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten. Der schwammige Vertrag soll vorsehen, Anstiftung ud Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen unter Strafe zu stellen und Provider Überwachungs- und weitere Auskunftsverpflichtungen aufzuerlegen. Es bestehen Befürchtungen, dass ACTA Internetsperren und Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument der Bekämpfung von Produktpiraterie ermöglichen soll. Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung des Vertrages zunächst verweigert. Ob es bei dieser Haltung bleibt ist noch unklar. Weitere Informationen z.B. bei heise oder weltonline oder zdnet Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |