| 14. Februar 2012 |
| Ermittlungen gegen Nuzter von Kino.to |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Nach einem Bericht von heise.de plant die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungsverfahren gegen Nuzter von kino.to einzuleiten. Zumindest diejenigen, die durch pay-pal Überweisungen die gewerblichen Urheberrechtsverletzungen unterstützt haben, sollen sich offenbar wegen Beihilfe in einem förmichen Verfahren verantworten. Weniger interssiert scheinen die Ermittler an den Personen zu sein, die tatsächlich Musik oder Filme konsumiert haben, was im Einzelfall auch konkret nachweisbar sein müsste.
Dagegen gibt es bereits einige Urteile gegen Betreiber/Mitarbeiter des Portals kino.to, die gewerbsmäßig Urheberrechtsverletzungen durch hochladen von tausenden von Dateien bgegangen haben. So ist der Haupt-Admin des illegalen Portals in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Weitere Informationen bei: Heise Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 11. Februar 2012 |
| Bundesweite Demonstrationen gegen ACTA |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Heute sind tausende Bürger auf die Straße gegangen, um gegen ACTA zu demonstrieren. Die Proteste gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen (ACTA), das auf Initiave der USA und Japans unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld" regeln soll, richten sich gegen die vorgesehen Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten. Der schwammige Vertrag soll vorsehen, Anstiftung ud Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen unter Strafe zu stellen und Provider Überwachungs- und weitere Auskunftsverpflichtungen aufzuerlegen. Es bestehen Befürchtungen, dass ACTA Internetsperren und Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument der Bekämpfung von Produktpiraterie ermöglichen soll. Die Bundesregierung hat die Unterzeichnung des Vertrages zunächst verweigert. Ob es bei dieser Haltung bleibt ist noch unklar. Weitere Informationen z.B. bei heise oder weltonline oder zdnet Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 29. Januar 2012 |
| Vorratsdatenspeicherung ohne zusätzlichen Nutzen |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Das Bundesjustizministerium hat eine von ihm beauftragte Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) veröffentlicht, die zu dem Ergebniss kommt, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland keine Schutzlücke entstanden ist. Dies wird unter anderem anhand des Vergleichs von deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 in Deutschland und im Ausland gezeigt. Befürworter der anlasslosen (also verdachtsunabhängigen) Speicherung von sensiblen Verkehrsdaten hatten stegt argumentiert, dass die Strafverfolgung nicht auf die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, entbehrt damit einer tragfähigen Grundlage. Das Gegenteil dürfte nach der Studie der Fall sein. Die Sicherheit der Bevölkerung wird duch die Datenspeicherung auf Vorrat nicht verbessert. Entsprechende Ermittlungserfolge fehlen.
Weitere Informationen z.B. bei Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
oder Sebastian Blumenthal, MdB
Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 27. Januar 2012 |
| Freispruch im Kieler Handballprozess |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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Am 26.1.2012 wurden die beiden Angeklagten, der ehemalige Manager und der Ex-Trainer des THW vom Landgericht Kiel vom Vorwurf der Korruption durch Bestechung von Schiedsrichtern frei gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass das Champions-League Spiel von 2007 gegen die SG Flensburg- Handewitt nicht manipuliert wurde, also sauber abgelaufen sei. In dem reinen Indizienverfahren waren den Angeklagten die Vorwürfe nicht nachzuweisen, was folgereichtig nur zu einem Freispruch führen konnnte. Bedauerlicherweise äußerte der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass sich das Gericht von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugen konnte. Da es nur auf den Nachweis der Schuld ankommt, ist der Zweifel an der Unschud irrelevant. Leider finden sich nun in der Berichterstattung Schlagzeilen vom "Freispruch zweiter Klasse" wieder, was unterstellt, dass vielleicht doch an den Vorwürfen etwas dran gewesen sein könnte. Insofern hat am Ende doch noch die Staatsanwalt Recht, wenn sie erklärt: Freispuch ist Freispruch. Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |
| 17. Januar 2012 |
| Stille SMS immer noch im Einsatz |
| Geschrieben von Annette Marberth-Kubicki |
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MIt der Neureglung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung zum 1.1.2008 schien die fragwürdige und überwiegend als unzulässig erachtete Nutzung der "stillen SMS" durch die Polizei zur Ortung eines Mobiltelefons erledigt zu sein. Aufgrund des neuen § 100 g StPO dürfen nämlich schon Stand-by Daten nicht telefonierender Handy´s beim Provider abgefragt und ausgewertet werden, die dann die Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen. Die Rechtsgrundlage ist nach wie vor ungeklärt. Hielt man den Einsatz einer stillen SMS aber schon vor dem 1.1.2008 aufgrund der alten Rechtslage, die noch keine Verwertung von stand-by Daten erlaubte, für unzulässig, dann stellt der Einsatz heute konseqenterweise erst recht eine rechtswidrige Nutzung dar. Weitere Informationen unter: www.datenschutz.de Für Rückfragen:marberth-kubicki@strafverteidigerin.de |