20 September 2012
Strafrechtliche Probleme bei BYOD
Der Einsatz privater IT-Geräte, wie Smartphones oder Tablet PC´s (Bring your own Device- BYOD) kann in einem Unternehmen zu strafrechtlichen Problemen führen. Lässt das Unternehmen BYOD zu, sind neben Fragen der Datensicherheit und Kontrolle auch Konsequenzen bei Beendigung der Nutzung von BYOD oder des Mitarbeiterverhältnisses zu bedenken. Was passiert mit den auf den privaten Geräten gespeicherten Firmendaten? Wer darf über diese Daten verfügen? Bereits hier ist die Abgrenzung schwierig. Daten des Unternehmens, die sich auf dem Privatgerät des Mitarbeiters befinden, befinden sich auf dem Gerät, dass iim Eigentum des Mitarbeiters steht. Die Verfügungsberechtigung über die Daten ist nicht eindeutig zu bewerten, so dass eine Löschung dieser Daten schon die Gefahr der Strafverfolgung wegen Datenveränderung gem. § 303 a StGB auslösen kann.
Bereits dieses Beispiel zeigt, dass eine Vereinbarung mit dem Mitarbeiter vor Zulassung von BYOD sinnvoll ist, um Risiken zu minimieren.
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