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1997 wurde für Rechtsanwälte die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Strafrecht" eingeführt. Da ich schon seit 1989 ausschließlich als Strafverteidigerin tätig war, konnte ich die nötigen Erfahrungen und Spezialkenntnisse sofort nachweisen und führe seit 1997 diesen Titel - übrigens als Erste in Schleswig-Holstein. Sie können sich bei zugelassenen Fachanwälten für Strafrecht auf besondere
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